Was Passiert, wenn Fremde über Ihr Vermögen entscheiden müssen?

Wie werden Sie versorgt und behandelt?


Entscheiden Sie selbst, bevor es Fremde machen.

Vorsorge für den Ernstfall



Neben Statusabsicherungen wie z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Versicherungsprodukten wie etwa einer Sterbegeldversicherung, gibt es die Möglichkeit seinen eigenen Willen zu benennen, für Situationen in denen man ihn nicht mehr selber äußern kann.


In der Regel gehen diese Gedanken meist einher mit der Vorstellung man sei altersbedingt an das Pflegebett gefesselt und die geistigen Fähigkeiten bauen unweigerlich ab. Diese Situationen können allerdings jederzeit eintreten, auch durch Erkrankungen wie Demenz oder Unfälle jeglicher Art, selbst in jungen Jahren.


In jedem dieser Fälle sind Patientenverfügungen und/oder Vorsorgevollmachten von großer Bedeutung. Sie regeln welche medizinische Behandlungen erfolgen/nicht erfolgen sollen oder wie und von wem Ihr Vermögen verwendet werden soll.


Solche Dokumente rechtsverbindlich und frei von Widersprüchen zu formulieren, ist allerdings nicht so einfach wie man oft denkt. 


Diese Art Vorsorge und welche Gesamtkosten dabei auf Sie zukommen, erläutern wir Ihnen bei Interesse gerne in einem persönlichen Gespräch.


Wichtig zu wissen:


  • Eine Erstberatung hierzu ist selbstverständlich kostenfrei
  • Unsere Vollmachten und Verfügungen entsprechen dem aktuellsten Standard
  • Eine spätere notarielle Beglaubigung ist ohne Probleme jederzeit möglich aber nicht zwingend notwendig
  • Sowohl Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten verwahren wir für Sie auf Wunsch verlustsicher im Original
  • Zugriff darauf haben ausschließlich Sie oder im Ernstfall die bevollmächtigten Personen (innerhalb 24h an Werktagen)
  • Im Ernstfall geben wir die Original-Dokumente ausschließlich an die berechtigten Empfänger und die bevollmächtigten Personen raus
  • Vollmachten oder Verfügungen dieser Natur sind grundsätzlich nur im Original gültig
  • Sie und alle bevollmächtigten Personen bekommen vollständige Kopien, wo der Aufbewahrungsort des Originals klar geregelt ist


  • Vorsorgevollmacht je Einzelperson 75,00 € (zzgl. 19% MwSt)
  • Patientenverfügung je Einzelperson 75,00 € (zzgl. 19% MwSt)

  • Vollmachten und/oder Verfügungen für Familien im Gesamtpaket nach individueller Vereinbarung möglich.



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