Entscheiden Sie selbst, bevor es Fremde machen.
Vorsorge für den Ernstfall
Neben Statusabsicherungen wie z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Versicherungsprodukten wie etwa einer Sterbegeldversicherung, gibt es die Möglichkeit seinen eigenen Willen zu benennen, für Situationen in denen man ihn nicht mehr selber äußern kann.
In der Regel gehen diese Gedanken meist einher mit der Vorstellung man sei altersbedingt an das Pflegebett gefesselt und die geistigen Fähigkeiten bauen unweigerlich ab. Diese Situationen können allerdings jederzeit eintreten, auch durch Erkrankungen wie Demenz oder Unfälle jeglicher Art, selbst in jungen Jahren.
In jedem dieser Fälle sind Patientenverfügungen und/oder Vorsorgevollmachten von großer Bedeutung. Sie regeln welche medizinische Behandlungen erfolgen/nicht erfolgen sollen oder wie und von wem Ihr Vermögen verwendet werden soll.
Solche Dokumente rechtsverbindlich und frei von Widersprüchen zu formulieren, ist allerdings nicht so einfach wie man oft denkt.
Diese Art Vorsorge und welche Gesamtkosten dabei auf Sie zukommen, erläutern wir Ihnen bei Interesse gerne in einem persönlichen Gespräch.
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