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von Patrick Tils 4. April 2023
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von Patrick Tils 11. Januar 2023
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von Patrick Tils 14. Dezember 2022
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Elementar

Kurz und knapp:

  • Definition

    Starkregen, Überschwemmungen oder starke Schneefälle: Die Natur ist unberechenbar und auch in Deutschland kommt es immer wieder zu massiven Wetterkapriolen. Schäden durch Naturgewalten – etwa Stürme oder schwere Unwetter und Hochwasser – können ganze Häuserzeilen zerstören.


    Die finanziellen Belastungen – durch die Sanierungs- oder Abbrucharbeiten und vor allem einen Wiederaufbau – sind in solchen Fällen enorm. Eine Elementarversicherung ist nicht nur eine empfehlenswerte Absicherung für Hausbesitzer, die allgemein ein höheres Risiko tragen, sondern auch für Mieter und ihr Hab und Gut.


    Folgende Naturgefahren sind über die Elementarschadenversicherung versichert:


    • Starkregen 
    • Rückstau 
    • Überschwemmung 
    • Hochwasser
    • Erdbeben 
    • Erdsenkung 
    • Erdrutsch
    • Schneedruck 
    • Lawinen
    • Vulkanausbruch 
  • Wohngebäude

    Als Zusatzbaustein einer Wohngebäudeversicherung


    Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturgefahren ab, die am Gebäude entstehen. Der Versicherer übernimmt im Schadensfall – je nach Bedarf – die Kosten für:


    • Reparaturen
    • Trockenlegen und Sanierung
    • Abriss
    • Wiederaufbau eines gleichwertigen Hauses

    Leistungsstarke Tarife erstatten außerdem Mietausfälle, falls das Gebäude oder Teile davon vermietet wurden und für die Mieter vorübergehend unbewohnbar sind.

  • Hausrat

    Elementarversicherung als Zusatzbaustein der Hausratversicherung


    Als Ergänzung zur Hausratversicherung sichert die Elementarversicherung Schäden durch Elementargefahren am Hausrat ab. Sie trägt die Kosten für Reparaturen oder erstattet den aktuellen Wiederbeschaffungspreis der zerstörten Gegenstände. Dies gilt unter anderem für beschädigte Elektronikgeräte, Kleidung, Möbelstücke sowie Wertsachen.


    In der Regel werden zusätzlich diese Ausgaben übernommen:


    • Unterbringung im Hotel, falls die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist
    • Einlagerung von Gegenständen, um sie vor Hochwasser zu schützen

  • Unbedingt beachten!

    Gebäude im Rohbau nicht abgedeckt:


    Die Elementarversicherung greift nicht für Gebäude im Rohbau. Bauherren können sich mit einer Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehene, ungewöhnliche Unwetter absichern.


    Freistehende Nebengebäude sind oft nicht mitversichert:


    Freistehende Nebengebäude, wie Garagen oder Gartenhäuser, sind oftmals nicht automatisch im Elementarschutz inbegriffen. Versicherungsnehmer sollten daher die Tarifdetails ihrer Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung überprüfen und entsprechende Gebäude gegebenenfalls explizit in ihren Vertrag aufnehmen lassen.


    Warn-Apps informieren über drohende Unwetter:


    Im Falle eines Unwetters oder einer anderen Gefahrensituation können die kostenlosen Apps NINA und KATWARN eine große Hilfe sein. Kommt es beispielsweise zu starken Regenfällen an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort, senden die Apps Warnungen auf Ihr Smartphone oder Tablet.


    Voraussetzungen für die Erstattung von Unwetterschäden


    Um im Schadensfall umfassend geschützt zu sein, sollten Versicherungsnehmer einige Vorkehrungen treffen.

    Kommt es zu Unwetterschäden, erstatten einige Versicherer die anfallenden Kosten nur, wenn folgende Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes sowie Hausrats zuvor umgesetzt wurden:


    • Rückstausicherungen, beispielsweise Rückstauklappen oder –ventile, in gefährdeten Räumen integrieren und regelmäßig überprüfen
    • Fenster sowie Türen bei Regen schließen
    • Keller gegen Wasser abdichten und wasserundurchlässige Fenster einbauen
    • Bei Kombination mit Wohngebäudeversicherung: Abwasserleitungen sowie Abflussrohre freihalten
    • Bei Kombination mit Hausratversicherung: Gegenstände im Keller mindestens 12 cm über dem Boden lagern

Pflege

Kurz und knapp:

  • Notwendigkeit

    Die Pflegepflichtversicherung reicht im Ernstfall nicht aus, um alle Pflegekosten zu bezahlen. Daher bietet sich eine zusätzliche, freiwillige Vorsorge in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung an.


    Damit schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch seine Angehörigen. Denn wenn das eigene Geld nicht mehr ausreicht, um die Kosten zu bezahlen, müssen unter Umständen die nächsten Verwandten einspringen, ob Sie wollen, oder nicht. Und wer möchte schon im Falle einer Pflegebedürftigkeit sich noch zusätzlich damit belasten. 

  • Formen

    Wer sich für eine private Pflegezusatzversicherung entscheidet, kann zwischen verschiedenen Formen wählen.


    • Pflegetagegeldversicherung
    • Pflegekostenversicherung
    • Pflegerentenversicherung
    • Pflege-Bahr

    Die am häufigsten verbreitete Form ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie bezahlt im Pflegefall ein vereinbartes Pflegegeld aus, über das der Versicherte frei verfügen kann.


    Die Pflegekostenversicherung ist an die tatsächlich anfallenden Pflegeleistungen gebunden. Der Versicherte bekommt nur dann Kosten erstattet, wenn er entsprechende Rechnungen bei seiner Versicherung einreichen kann.


    Die Pflegerentenversicherung bezahlt im Pflegefall eine lebenslange Pflegerente aus. Sie ist allerdings teurer als eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung.


    Als weitere Variante gibt es den Pflege-Bahr. Diese Form der Pflegeversicherung wird staatlich gefördert. Die Leistungen sind allerdings begrenzt und reichen im Ernstfall nicht aus, um die anfallenden Kosten vollständig zu decken.

  • Leistung

    Eine gute Pflegeversicherung zeichnet sich durch mehrere Tarifmerkmale aus. Interessierte sollten daher nicht nur auf die richtige Pflegegeld-Höhe, sondern auch auf weitere Leistungsdetails achten.


    Für einen umfassenden Schutz sollten in allen Pflegegraden Leistungen vorgesehen sein. Denn ein Großteil der Pflegebedürftigen hat einen niedrigeren Pflegegrad. Tarife, die nur höhere Pflegegrade absichern, sind daher nicht zu empfehlen.


    Wichtig ist auch, dass der Tarif sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege leistet. Da fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen von Angehörigen gepflegt wird, sollte die Versicherung das Pflegegeld gerade auch bei einer Laienpflege ausbezahlen.


    Neben der Höhe des Pflegegeldes sollte auf wichtige Tarifmerkmale geachtet werden. So ist es etwa wichtig, welche Regelungen bei der Dynamik gelten. Dynamik bedeutet, dass das Pflegegeld in regelmäßigen Abständen erhöht wird. Oft endet die Dynamik, wenn der Pflegefall eintritt. Andere Tarife sehen auch dann noch eine Erhöhung vor.

  • Zeitpunkt

    Allgemein gilt, dass eine Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Dann sind die Beiträge niedriger und das Risiko geringer, wegen Vorerkrankungen von der Versicherung abgelehnt zu werden. Je älter der Antragsteller dagegen ist, desto höher sind auch die Beiträge.



Rechtsschutz

Kurz und knapp:

  • Macht es Sinn?

    Eine Rechtsschutzversicherung kommt für Kosten bei Rechtsstreitigkeiten im persönlichen Bereich auf. Dazu zählen beispielsweise Strafrechtssachen, Bußgeldverfahren sowie Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten und Schadensersatzsachen.


    Die Rechtsschutzversicherung kann durch alle Instanzen die Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten – bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei übernehmen. In der Regel bewertet sie allerdings nach jeder einzelnen Instanz auf ein Neues, ob sie weiterhin die Versicherungsdeckung gewährleistet.


    Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen zwar nicht die Sorgen und Anstrengungen in einem solchen Fall ersparen, aber jede Menge Geld. Geht ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, wird es schnell teuer. Im Arbeitsrecht übernehmen Sie beispielsweise beim Streit mit dem Arbeitgeber in der ersten Instanz Ihre Kosten allein – unabhängig vom Ausgang. Schon allein deshalb ist der Abschluss des Bausteins Berufsrechtsschutz sinnvoll.

  • Vorsatztaten

    Vorsatztaten – das heißt vorsätzlich begangenen Straftaten – sind bei der Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Dazu gehören etwa Delikte wie Steuerhinterziehung, Betrug und Mord.

     

    Der herkömmliche Strafrechtsschutz umfasst zum einen das Opferrecht: Versicherungsschutz besteht hierbei, wenn Sie das Opfer einer Straftat werden und als Nebenkläger Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geltend machen möchten. Zum anderen ist das passive Strafrecht abgedeckt. Ein Beispiel dafür wäre, dass Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder ein Fahrlässigkeitsdelikt vorgeworfen wird und Sie sich dagegen juristisch zur Wehr setzen möchten.

     

    Manche Versicherer bieten im Rahmen des Privatrechtsschutzes einen sogenannten Spezial-Strafrechtsschutz an. Dieser schützt Sie, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen vorgeworfen wird – allerdings nur, sofern keine rechtskräftige Verurteilung awegen Vorsatz erfolgt.

     

    Der Spezial-Rechtsschutz greift beispielsweise, wenn Ihr Kind beim Einkaufen unbemerkt einen Artikel in Ihren Rucksack steckt, Sie beim Verlassen des Geschäfts vom Kaufhausdetektiv aufgehalten und wegen Diebstahls angezeigt werden.

  • Internet-Rechtsschutz

    Ob die Rechtsschutzversicherung auch bei Ärger im Internet zahlt, hängt vom jeweiligen Tarif und der betreffenden Angelegenheit ab. Bei Streitigkeiten wegen über das Internet abgeschlossener Verträge greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie bei einem Online-Versand Möbel bestellt haben und diese nicht fristgerecht geliefert werden.


    Zu beachten ist hierbei, ob Sie die Bestellung bei einem Unternehmen mit Sitz im Inland oder Ausland getätigt haben. Bei letzterem besteht nur Versicherungsschutz bei Tarifen mit weltweitem Schutz.


    Manche Versicherer bieten darüber hinaus einen optional abschließbaren Internet-Rechtsschutz an. Dieser schützt unter anderem bei angeblichen Urheberrechtsverstößen, Daten- und Identitätsdiebstahl und hilft juristisch bei der Löschung rufschädigender Inhalte.


    Typische Schadensfälle in diesem Bereich sind:


    • Jemand gelangt an Ihre Kontodaten und nutzt diese unberechtigt für Online-Bestellungen.
    • Ihr Ruf wird durch Äußerungen anderer in sozialen Netzwerken geschädigt.
    • Ihnen wird vorgeworfen, durch eine angebliche Teilnahme an einer Musiktauschbörse gegen Urheberrechte verstoßen zu haben. 
  • Passiver Rechtsschutz

    Unabhängig von der aktiven Rechtsschutzversicherung, gibt es noch die passive Variante in der Privathaftpflichtversicherung.


    Eine private Haftpflichtversicherung hat zwei grundlegende Funktionen: 


    • Zum einen kommt sie bei berechtigten Schadensersatzforderungen für die Kosten auf.
    • Zum anderen wehrt sie unbegründete Ansprüche gegen Sie ab.

    Falls notwendig, geht die Versicherung gegen unberechtigte Forderungen auch gerichtlich vor. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen somit eine Art passiven Rechtsschutz, der jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln ist.


    Ansprüche können unter anderem unberechtigt sein, wenn Sie den betreffenden Schaden gar nicht oder nicht schuldhaft verursacht haben und daher keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz besteht.


Wird schon gut gehen, oder?


Mit dem "Naturgefahren-Check“ und dem "Hochwasser-Check" können Immobilienbesitzer und Mieter ihr individuelles/örtliches Naturgefahrenrisiko ermitteln. Nach Eingabe der Postleitzahl erfahren sie, welche Schäden Unwetter am eigenen Wohnort ausgelöst haben: wie viele Gebäude waren im letzten Jahr in ihrem Bundesland betroffen, wie hoch sind die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel in ihrer Region und welche Hochwassergefahr besteht in ihrem Postleitzahlengebiet. Der Naturgefahren-Check zeigt die finanzielle Tragweite von Unwettern konkret am Wohnort der Menschen.


Wurden Ihre Identitätsdaten ausspioniert?

Täglich werden persönliche Identitätsdaten durch kriminelle Cyberangriffe erbeutet. Ein Großteil der gestohlenen Angaben wird anschließend in Internet-Datenbanken veröffentlicht und dient als Grundlage für weitere illegale Handlungen.


Mit dem HPI Identity Leak Checker können Sie mithilfe Ihrer E-Mailadresse prüfen, ob Ihre persönlichen Identitätsdaten bereits im Internet veröffentlicht wurden. Per Datenabgleich wird kontrolliert, ob Ihre E-Mailadresse in Verbindung mit anderen persönlichen Daten (z.B. Telefonnummer, Geburtsdatum oder Adresse) im Internet offengelegt wurde und missbraucht werden könnte.


HPI Identity Leak Checker