Hundstage

11. Januar 2023

Auf den Hund gekommen?

Selten wurden derart viele Hunde vermittelt und verkauft, wie in den letzten 2 Jahren.


In einigen Bundesländern gibt es eine Versicherungspflicht für Hunde. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben in:

Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.


In den übrigen Bundesländern steht es Hundehaltern grundsätzlich frei, ob sie ihre Vierbeiner versichern.


Eine Ausnahme bilden Hunderassen wie etwa Pit-Bull oder Staffordshire Terrier, die von Gesetzes wegen als gefährliche Hunderassen gelten. Auch wenn sich kein Beleg für die besondere Gefährlichkeit dieser Hunde findet, besteht für sie eine Versicherungspflicht in allen Bundesländern mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern.


Oft wird davon ausgegangen, eine Privathaftpflichtversicherung deckt auch Haustiere mit ab. Bei Katzen z. B. stimmt das, aber leider ist das nicht immer der Fall. Hunde und Pferde hingegen benötigen ausnahmslos immer eine eigene Haftpflichtversicherung, die sogenannte Tierhalter-Haftpflichtversicherung.


Der Besitzer haftet bei Schäden mit seinem gesamten Vermögen!


Schäden können nicht nur dadurch entstehen, dass ein Hund einen Menschen beißt. Auch wenn ein Hund sich von der Leine losreißt und einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem vielleicht sogar Menschen zu Schaden kommen, kann es für den Hundehalter schnell richtig teuer werden, denn er haftet grundsätzlich unbegrenzt und sogar mit Vermögen, das er erst in späteren Jahren erwirtschaftet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfallverursacher ein

Mops oder ein Dobermann ist. Aber auch bei kleineren Schäden können Herrchen oder Frauchen zur Kasse gebeten werden.


Ob der vierbeinige Liebling den wertvollen Perserteppich im Wohnzimmer eines Freundes ankaut oder einen Besucher mit freudigem Anspringen begrüßt und dabei dessen Mantel verschmutzt – der Hundehalter haftet.


Es gilt die Gefährdungshaftung‼


Hundehalter unterliegen darüber hinaus einer sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt, private Tierhalter können sogar für Schäden durch ihre Tiere haften, selbst wenn sie kein eigenes Verschulden trifft. Das gilt selbst dann, wenn die geschädigte Person den Schaden selbst verursacht hat. Das ist zum Beispiel der Fall wenn ein Bekannter meinen Hund ableint und der Hund diesen Bekannten anschließend anspringt.


Für Hundebesitzer sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung daher obligatorisch sein. Gute Tarife prüfen auch, ob die Forderungen des Geschädigten rechtens sind und ob der Tierhalter wirklich dafür geradestehen muss (passive Rechtsschutz).


Fazit:


Also besser mit einer passenden Tierhalter-Haftpflicht auf der sicheren Seite sein.


Sie haben Fragen dazu? Wir sind gerne für Sie da!



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