Versicherungs-Apps

14. Dezember 2022

Versicherungs-Apps von Clark und Co.

So kostenlos und einfach, wie Clark aktuell wieder wirbt, ist es dann doch nicht. Warum Sie also nicht auf

die Lockangebote mit Paybackpunkten, Meilen oder einem Amazon-Gutschein hereinfallen sollten und sich

überlegen, ob es das wirklich wert ist.


ACHTUNG: Mit Versicherungs-Apps setzen Sie unbewusst Ihren Betreuer vor die Tür


Wir mögen Digitalisierung und unser iPhone und nutzen dieses täglich. Bankgeschäfte, Aktienkurse, Navigation und natürlich Messanger und vieles mehr. Ein Smartphone ist für viele nicht mehr wegzudenken. Doch das Beste… man hat alle Daten und Unterlagen immer mit dabei.


Die Clark App nutzt man jedoch, trotz Lockangeboten mit Paybackpunkten oder Amazon-Gutscheinen, besser nicht!


Das dies nicht immer so läuft wie gewohnt und Sie damit ungewollt Ihren langjährigen Berater vor die Tür

setzen, das zeigen wir an einem kürzlich so passierten Beispiel.


Was genau ist passiert

Wir haben seit Geschäftsbeginn keinen einzigen Kunden wegen Unzufriedenheit o. Ä. „verloren“ und legen maximalen Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit. Selbstverständlich ändern sich mal Umstände, klar hört man manchmal über längere Zeit nichts. Aber dann kommt ein Anruf oder eine Mail und ZACK - Alles wieder wie immer. Für uns ein Zeichen von Vertrautheit.


Nun kann es durchaus passieren, dass man gerne ein neuer Betreuer für den eigenen Vertrag hätte. Das muss gar nichts mit Unzufriedenheit zu tun haben, manchmal ist es ein ganz banaler Grund.


Beispielsweise hatten wir einen Kunden, da war der Bruder nun fertig mit der Ausbildung und jetzt auch Makler… vollkommen verständlich und in Ordnung.


In diesem Fall kam es aber anders:


09:12 Uhr – Ding Dong


Eine E-Mail der Signal Iduna trudelt ein. Diese kommt von der Vertragsbetreuung und informiert uns über eine Bestandsänderung. Ein Kunde möchte nicht mehr betreut werden und man habe nun den Vertrag aus dem Bestand genommen.


So weit so unkompliziert. Der Vertrag wird -nach dem Wunsch des Kunden- aus dem Bestand des einen Maklers genommen (unserem) und in den Bestand des empfangenden Maklers (Clark) übertragen.


Als bisheriger Betreuer und auch Vermittler des Vertrages wissen wir jedoch nicht, wohin der Vertrag geht. Das hat gute datenschutzrechtliche Gründe und soll auch so sein.


Daher bekommen wir auch nur die Info “Vertrag ist weg” und das war es dann. Der Versicherer macht hier alles richtig. Unterlagen zum Vertrag bekommen wir ab jetzt nicht mehr und können auch nichts mehr tun.


Es handelt sich dabei um eine private Krankenversicherung.


09:24 Uhr – Mail an Kunden


Da wir (aber, oder gerade weil) an einer fairen Beziehung zu unseren (gern auch ehemaligen) Kunden interessiert sind, informieren wir den Kunden danach kurz. Hier war das auch deshalb nötig, da wir gerne wissen wollten, was mit der Berufsunfähigkeitspolice ist, welche sich ebenfalls in unserem Bestand befindet

(wenn auch bei einem anderen Versicherer).


Daher haben wir hier nachgefragt und wollten kurz wissen, wie es mit der BU Absicherung weiter gehen soll. Es hat durchaus einen Sinn, beide Verträge hier zu betreuen, da die PKV und BU allein schon durch den KT-BU-Übergang direkt in Verbindung stehen können.


Auch halten wir Fristen oder Vertragslaufzeiten in Maklerverträgen generell für falsch/unnötig. Wer nicht durch uns betreut werden möchte und etwas anderes gefunden hat, ist frei in seiner Entscheidung.


10:59 Uhr – Antwort-E-Mail vom Kunden


Knapp 1,5 Stunden später klingelt es wieder unserem Postfach und es gibt eine Antwort des Kunden. Eine

Antwort, die uns dann (eigentlich aber doch nicht) wunderte. Oder anders gesagt, unsere E-Mail hat wohl

bei dem Kunden größere Verwunderung ausgelöst. Schauen wir uns doch die Antwort einmal an:


"Danke für die Info. Der Wechsel ist nicht beabsichtigt. Ich hatte den Namen des Versicherers bei Clark der Vollständigkeit halber eingetragen, allerdings ohne Vertragsnummer/Unterlagen. Offensichtlich hat Clark die Daten beim Versicherer angefragt und dann den Wechsel eingeleitet (ohne Rückfrage)... Bitte den Wechsel ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen"


Ups, das war dann doch alles so nicht gewünscht und gedacht. Selbst ein Kunde mit einem juristischen Hintergrund hat hier einfach übersehen, was er da ganz genau gemacht hat beim Einrichten in der App. Er wollte zwar die App nutzen, aber dabei sicher nicht den Vertrag übertragen. Zudem hatte er hier bewusst

die Vertragsnummer nicht eingegeben und weitere Unterlagen nicht hochgeladen.


Ja, den Namen seiner privaten Krankenversicherung hat er natürlich schon hinterlegt und damit auch den Versicherer bekannt gegeben. Doch dann hat der Anbieter CLARK, wie viele andere Apps das auch tun, einmal beim Versicherer angefragt und die Übertragung des Vertrages erbeten und zack – hat man uns

damit vor die Tür gesetzt.


Doch bevor wir nun einmal schauen, ob Clark das alles so darf, schauen wir uns doch einmal den Prozess und die Webseite an und überlegen, wie es dazu kommen konnte


Clark App – Was war passiert?


Klingt ein bisschen wie ein Krimi.


Hmm…, was passiert auf der dunklen Seite der App? Wer sich eine Versicherungs-organisier-App auf sein Handy lädt, der möchte diese auch nutzen.


Dazu muss der Vertrag erfasst werden und wenn möglich auch aktuell gehalten. Das kann man nicht umsonst anbieten. Also entweder es findet sich eine Refinanzierung durch Werbung, oder aber der Anbieter muss sonst irgendwie bezahlt werden. Dazu gibt es generell zwei Modelle. Entweder Sie zahlen

direkt mit einer Pauschale oder einem Abo, oder aber der Versicherer zahlt für Sie.


FAKT ist, sie zahlen für die App mit Ihren Daten, Ihrem Berater und Ihrem Vertrag.


Um eine solche App also zu nutzen, gehen Sie über die Webseite des Anbieters oder aber die App und melden sich mit allen Daten an. Ein identisches Vorgehen gibt es aber bei allen anderen Apps auch. Diese sind neben Clark auch zum Beispiel Asuro, GetSafe, WeFox oder viele andere mehr. Auch simplr oder allesmeins gehören dazu.


Kostenlos? Nun ja, das sehen wir nachher noch etwas genauer. Also weiter im Text, oder im Anmeldeprozess.


Ganz einfach und simpel also. Nachdem die persönlichen Daten dann eingegeben sind (oder eben “fix” via Facebook Login übernommen wurden) geht es an die Eingabe der Vertragsdaten.


Der entscheidende Punkt während der Eingabe ist:


"Vertragsübersicht erstellen

Um deine Verträge mit CLARK zu digitalisieren, gibst du dein Einverständnis in Form eines

Maklermandats. So können wir deine Tarifdetails bei deinen Versicherern anfragen."


Aus Marketinggründen hat man hier das Wort “anfragen” statt “übertragen” verwendet. Somit ist dem Laien oft nicht klar, dass er nicht nur seinen alten Berater gerade gefeuert hat, sondern auch noch die Verträge an Clark gibt und damit in deren alleinige Betreuung. Diese Unwissenheit wird schamlos ausgenutzt.


Clark App – Was macht Clark im Hintergrund?


Nachdem die App installiert und die Verträge eingegeben sind, müssen sie einen Maklerauftrag unterschreiben. Das geht ganz einfach und unkompliziert am Smartphone, einfach mit dem Finger auf dem Display.


Danach läuft es scheinbar automatisch, oder zumindest so, dass es für Sie so aussieht und ohne eigenes Zutun geschieht. OK, man fragt Sie auch nicht einmal mehr.


Interessant und gleichzeitig befremdlich ist die Tatsache, dass hier auch die Verträge angefragt und übertragen werden, welche nur mit dem Namen erfasst wurden. Also weder Vertragsnummer noch weitere Details wurden erfasst. Allein der Hinweis “ich habe da noch einen SIGNAL Vertrag” reichte anscheinend

für Clark aus, um dort eine Anfrage zu machen und den Vertrag in den eigenen Bestand übertragen zu lassen.


Sie als Kunde merken das manchmal nicht einmal. Einige Versicherer informieren Sie über solche Übertragungen, andere nicht. Dort sehen Sie es vielleicht das nächste Mal wenn Sie Post bekommen und dann dort unter “Sie werden betreut von:” nicht mehr wir angeführt sind, sondern Clark.


☝Wir können Ihnen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu dem/den Verträgen helfen.☝


Darf Clark das?


Jup, die dürfen das.


Sie als Kunde wollten es ja so (zumindest haben Sie das unterschrieben). In dem Maklerauftrag von Clark gibt es die entsprechenden Regelungen dazu. Dazu schauen wir uns einmal einige Auszüge aus dem Clark-Maklermandat an.


Vollmacht für Versicherungsmakler


Ich, __, (folgend „Kunde“ genannt) bevollmächtige die Clark Germany GmbH, Goethestr. 10, 60313 Frankfurt (folgend „Makler“ genannt), mich in allen Versicherungsangelegenheiten zu vertreten.


1. Der Makler vertritt den Kunden uneingeschränkt aktiv und passiv gegenüber den Versicherern. Dies umfasst:


alle notwendigen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die Versicherungsverträge des Kunden (folgend „Verträge“ genannt) betreffen neue Verträge abzuschließen bestehende Verträge zu ändern bestehende Verträge zu kündigen. Der Makler macht von dieser Vollmacht nur Gebrauch, wenn er dies mit dem Kunden vorher abgestimmt hat. Der Kunde bleibt zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer und Schuldner der Beiträge.


Das ist so weit nicht ungewöhnlich.


Weiter heißt es (auch nicht ungewöhnlich und nötig für eine Vertretung gegen über dem Versicherer):


2. Der Makler darf für den Kunden alle Informationen und Auskünfte zu bestehenden Verträgen von den Versicherern uneingeschränkt abfragen und erhalten. Das umfasst auch die Einholung von Policenkopien bzw. Informationen zum Vertragsstand. Dafür muss der Kunde nicht erneut zustimmen.

Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen.


Eine solche Vollmacht ist zudem ersetzend. Also ist es egal ob Sie einen anderen Makler und Betreuer vorher eine entsprechende Vollmacht oder einen Maklerauftrag erteilt haben, mit dieser (jüngeren) Vollmacht wird der Versicherer nur diese beachten. Was ja auch durchaus Sinn macht, denn das ist ja Ihr

letzter, sorry, aktuellster Wille. Zudem enthält dieser Auftrag auch Hinweise zur Gültigkeit:


6. Diese Vollmacht ist zeitlich unbegrenzt gültig und erstreckt sich auf alle Versicherungsbereiche.


Das bedeutet in letzter Konsequenz auch, Sie können keine Ausnahme machen. Dabei reicht es augenscheinlich schon aus, einen Versicherer namentlich zu erfassen und alle anderen Angaben wie Versicherungsnummer und weitere Vertragsdaten einfach wegzulassen. Also wie in unserem Fall nur, um den Vertrag allein in der App zu verwalten. Dennoch wird dieser übertragen und der Versicherer angefragt. Wollen Sie die App wieder loswerden, reicht es aber nicht aus diese zu löschen. Denn die Maklervollmacht bleibt natürlich weiter bestehen und muss gegenüber dem Anbieter und ggf. auch gegenüber dem Versicherer widerrufen werden.


Heißt also, wollen Sie nicht mehr, so müssen Sie handeln und selbst aktiv werden. Auch bei einer Beendigung zeigt Clark (oder anderen Anbieter) nicht aktiv das Ende an. Auch dann erhalten diese weiter Unterlagen und Bestandsprovisionen.


Was war gewünscht und was war das Ergebnis mit der Clark App?


Nun, der Wunsch war, seine Verträge übersichtlich in einer App sehen zu können. Das ist auch durchaus legitim. Klar hat der Versicherer selbst auch eine solche App, aber eben dann jeder Versicherer eine. Die Übersicht über die Verträge ist in solchen Apps aber durchaus möglich.


Zum Einreichen für z.B. Rechnungen einer privaten Krankenversicherung taugen diese aber nicht, dazu gibt es dann doch nur die eigenen Apps der Versicherer


Kurzfassung


Der Wunsch:

 eine App, in der Verträge übersichtlich zusammengefasst sind

 eine App, in der aktuelle Unterlagen hinterlegt werden können


Das Ergebnis:

 eine App, in der Verträge übersichtlich zusammengefasst sind

 ein neuen aber gänzlich unbekannten Makler/Berater

 keine Handhabe mehr für den „alten“ bekannten Makler/Berater

 Unterstützung im Eskalationsfall oder Schadenfall von Clark ist unwahrscheinlich


Obacht


Es sieht alles leicht, unkompliziert und kostenlos aus. Auch mit dieser “kostenlos“ Masche wirbt Clark und zeigte uns dies schon auf der Startseite. Aber das stimmt so leider nicht!


Clark App – kostenlos?


Wenn etwas kostenlos ist und es zudem keine Werbung in der App gibt, dann sollten Sie sich durchaus einmal fragen, warum und wie der Anbieter Geld verdient. Klar, auch bei Clark arbeiten Mitarbeiter, auch dort werden Verträge teilweise manuell erfasst und diese Arbeit muss bezahlt werden. Dagegen ist auch

nichts einzuwenden. Aber dann sollte man auch so ehrlich sein und den Kunden darauf hinweisen, dass man:


1. alle Verträge, die in der App auch nur erwähnt werden, übertragen will und wird

2. die Verträge dem aktuellen Betreuer / Makler weggenommen werden

3. die Versicherer dazu alle Informiert werden und der Kunde nicht gefragt werden muss

4. und Clark damit auch die Courtage bekommt


Das ist auch nicht verwerflich, nur fair sollte man bleiben.


Sollten Sie also auch so eine App nutzen wollen, so machen Sie das gern, aber Sie sollten die Hintergründe kennen. Und wenn Sie nun bis hier gelesen und durchgehalten haben, dann kennen Sie all diese Hintergründe nun.


Haben Sie also einfach mal so eine App installiert und Ihre Verträge eingetragen, dann schauen Sie gern einmal nach und achten besonders auf den Punkt “Sie werden betreut von:”.


So einfach wie gewünscht, also in der Mail an uns mit der Bitte “Wechsel bitte ablehnen” geht das leider nicht.


Hier muss nun die Maklervollmacht gegenüber Clark schriftlich widerrufen werden und uns eine komplett neue erteilt werden.


Dann müssen wir alle Versicherer erneut anschreiben und diese müssen dann wieder (rück-)übertragen.


Immer lösbar, aber jedes Mal mit immensem Aufwand und Arbeit verbunden.


Weil wir gerne gute Lösungen schaffen


Falls in Ihnen der Wunsch nach einer App aufkommt, sprechen Sie uns einfach an. Inzwischen bieten auch wir eine App, in der Sie Ihre Verträge zusammengefasst sehen können.


Wir helfen bei der Einrichtung und sind wie gewohnt auch hierzu gerne unterstützend für Sie da!



Ihr Versicherungsmakler Tils



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